Interesse? - Hornbosteler Großkaliber Club e.V.

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Interesse?

Ausbildung

Häufig gestellte Fragen von Interessenten:


Achtung! Alle hier angegebenen Informationen, Antworten und Hinweise nehmen keinem die Pflicht ab sich nach den aktuellen geltenden gesetzlichen Regelungen zu informieren und diese zu befolgen. Für Folgen und Fehlverhalten übernehmen wir keine Haftung!
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Muss ich Mitglied sein um bei Ihnen auf den Schießstand schießen zu können?

Nein. Auch als Gastschütze (Nichtmitglied) kann man gegen eine Standgebühr (müssen alle zahlen) schießen.
Für Nichtmitglieder:10 € pro Durschgang mit Scheibe zusätzlich Munitionskosten je Kaliber ist das unterschiedlich .
Leute ohne "Sachkunde" also Anfänger und Interessenten, bekommen eine Einweisung und Hilfestellung.
Es ist immer eine Standaufsicht anwesend.

Mit welchen Kosten muss ich noch rechnen?

Zum Schießen werden die entsprechende Waffe und Munition mit. Zum Beispiel eine Luftpistole mit 4,5mm Diabolos (frei ab 18 Jahren).

Habe ich keine, so kann der Verein oder anwesende Mitglieder eine entsprechende Waffe zur Verfügung stellen. Kleinkalibermunition (.22 lfB) kann im Verein gekauft werden (Pack, 50 Schuss, etwa 8 ,50EUR), muss aber für "nicht Erwerbsberechtigte" am Schießstand verbraucht werden.

Muss man dazu einen Waffenschein besitzen?

Nein. Du meinst bestimmt eine Waffenbesitzkarte, denn einen Waffenschein haben die wenigsten Leute (damit wäre man berechtigt mit einer Waffe "überall" rumzulaufen oder diese "überall" dabeizuhaben wie Polizei, Sicherheitsleute, gefährdete Personen usw.)
Zum Schießen auf Schießständen unter Aufsicht bedarf es laut Waffengesetz keine amtliche Papiere.

Kann jeder am Schießstand schießen?


Nein. Hier gibt es Altersbeschränkungen die laut Waffengesetz einzuhalten sind!
Unter 12 Jahren darf keiner schießen. Kinder ab 12 Jahren dürfen nur Druckluftwaffen schießen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen auch Kleinkaliber (.22 lfB, max 200 Joule) schießen und Flinte in Kaliber 12 .

Dabei ist immer eine Aufsicht anwesend und außerdem müssen für die Kinder und Jugendliche ein Sorgeberechtigter anwesend sein oder eine schiftliche Einverständniserklärung vorliegen!
Ab 18 Jahren kann dann "jeder" alle sportlich zugelassenen Waffen direkt am Schießstand mit Aufsicht schießen.
Aber grundsätzlich muss man zum Schießen geeignet sein: Kein Alkohol, keine Drogen, körperlich und geistig ok.




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