Neue Kurz Info - Hornbosteler Großkaliber Club e.V.

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Neue Kurz Info

Aufbewarung

Kurz – Information zum Sachverhalt „Schießstand“ im Schützenverein.
Seit 23.10.2012 ist eine neue Schießstandrichtlinie in Kraft und anzuwenden;
eine maßgebliche Neuregelung ist,
das auf Schießanlage für Druckluftwaffen an der Abschlusswand bis zu einer Höhe von 3 m kein Holz mehr vorhanden sein darf;
bei Deckenvertäfelungen müssen die Nuten und Federn in die Schussrichtung verlaufen (also nicht quer). Spätestens bei der nächsten Abnahme / Kontrolle sind solchen Dinge als Mängel zu beanstanden; es gibt hierbei keinen Bestandschutz.
Zur Reinigung auf KK-Schießanlagen ist kein Sprengerlaubnisschein nach § 27 SprengG erforderlich; auf GK- oder Vorderladerständen allerdings sehr wohl (Hier für ist die Mindestforderung, dass einer den Sprengerlaubnisschein besitzt, der Aufsicht beim Reinigen führen kann, und die anderen unterweist).

Das Bundesministerium des Innern gibt gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 der Allgemeinen
Waffengesetz-Verordnung die Schießstandrichtlinien nachstehend bekannt die anlage könnt ihr euch Runterladen.

(Anlage).

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