Schießleiterkurs,usw - Hornbosteler Großkaliber Club e.V.

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Schießleiterkurs,usw

Ausbildung

Standaufsichten ( Schießleiter )          
Anmeldung Info

Immer wieder erreichen uns Anfragen zu den Schieß- und Standaufsichten, weshalb wir an dieser Stelle nochmals ausführlich auf die gesetzlichen Grundlagen, die Richtlinien der DSU und unser Schulungsangebot eingehen möchten.

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber spricht in § 27 Abs.3 und 7 WaffG von den Anforderungen an das Aufsichtspersonal.

In § 10 AWaffV verwendet er den Begriff „verantwortliche Aufsichtsperson“, deren Qualifizierung durch den anerkannten Schießsportverband erfolgen kann.

Die Aufsicht umfasst sowohl die Aufsicht beim Schießen mit Luftdruckwaffen als auch beim Schießen mit Feuerwaffen.

Hiervon zu trennen ist die „zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“ nach § 27 Abs.3 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV. Diese Aufsichtsperson erhält ihre nach § 10 Abs.6 AWaffV erforderliche Qualifizierung durch den Erwerb der sogenannten Jugendbasislizenz.

„Verantwortliche Aufsichtsperson“ und zur „Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“ müssen nicht identisch sein. Dies folgt aus § 10 Abs.5 AWaffV, wonach die gemäß § 27 Abs.3 WaffG „zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“ lediglich auf der Schießstätte - mit dem Recht des jederzeitigen Eingriffs - anwesend sein muss.

Demgegenüber muss die „verantwortliche Aufsichtsperson“ das Schießen ständig beaufsichtigen. Dies regelt § 11 AWaffV.

Allerdings können beide Voraussetzungen bei entsprechender Qualifikation in einer Person gegeben sein.


Richtlinien des Deutschen Schießsport Union

Die Richtlinien der DSU waren Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren als „anerkannter Schießsportverband“ und beinhalten folgende Themenbereiche:

I.                Waffenrechtliche Regelungen

II.              Schießstätten

III.             Versicherungen

IV.              Erste Hilfe.

Die Durchführung von Lehrgängen zur Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen hat die DSU seinen Mitgliedsvereinen für ihren Bereich übertragen. Sie führen die Ausbildung eigenverantwortlich unter Beachtung dieser Richtlinien durch. Die erteilten Bescheinigungen gelten für den gesamten Bereich des Bundesgebietes.

Schulungsangebot des HGKC

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien der DSU hat der HGKC Ausbildungsunterlagen für Schieß- und Standaufsichten entwickelt.

Das Seminar, welches acht Unterrichtseinheiten umfassen und mit einer Wissensüberprüfung enden wird, wurde ebenfalls anhand der gesetzlichen Vorgaben sowie der vom der DSU erlassenen Richtlinien für Schieß- und Standaufsichten entwickelt. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluß eine Bestätigung, die ihn als „verantwortliche Aufsichtsperson“ im Sinne des Waffengesetzes ausweist.

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