Waffeneinteilung - Hornbosteler Großkaliber Club e.V.

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Waffeneinteilung

Aufbewarung

Anlage 1 Abschnitt 3 zum WaffG Einteilung von Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A-D nach der Waffenrichtlinie

Die Vorschriften könnt ihr als Pdf Runterladen.


Nationales Waffenregister (NWR) Sammlung von Fragen und Antworten– Version 1.8 vom 15.06.2 als PDF Runter laden.


1.          
Kategorie A

1.1         Kriegsschusswaffen der Nr. 29 und 30 der Kriegswaffenliste

1.2         vollautomatische Schusswaffen

1.3         als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffen

1.4         Pistolen- und Revolvermunition mit Expantivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher
            
für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind.

2.           
Kategorie B (genehmigungspflichtige Feuerwaffen)

2.1         halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen

2.2         kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung

2.3         kurze  Einzellader-Schusswaffen  für  Munition  mit  Randfeuerzündung  mit  einer
            
Gesamtlänge unter 28 cm

2.4         halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann.


2.5         halbautomatische  Lang-Schusswaffen,  deren  Magazin  und  Patronenlager  nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann
             
und deren Magazin auswechselbar ist oder bei   denen   nicht   sichergestellt   ist,   dass   sie   mit   allgemein   gebräuchlichen    
            
Werkzeugen nicht zu Waffen , deren Magazin und Patronenlager mehr als
           
drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können.

2.6         lange  Repetier-Schusswaffen  und  halbautomatische  Schusswaffen  mit  glattem
            
Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist

2.7       
zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatischen Kriegswaffen aussehen

3.          
Kategorie C (meldepflichtige Feuerwaffen)

3.1         andere lange Repetier-Schusswaffen als die unter Nummer 2.6 genannten

3.2         lange Einzellader-Schusswaffen mit gezogenem Lauf/ gezogenen Läufen

3.3         andere halbautomatische Lang-Schusswaffen als die unter Nr. 2.4-2.7 genannten

3.4         kurze  Einzellader-Schusswaffen  für  Munition  mit  Randfeuerzündung,  ab  einer gesamtlänge von 28 cm

4.          
Kategorie D (sonstige Feuerwaffen)

4.1         lange Einzellader-Schusswaffen mit glattem Lauf/ glatten Läufen

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